Klasse C1

Kraftwagen (ausgenommen Omnibus) mit einer zGM von mehr als 3,5 t, aber nicht mehr als 7,5 t zGM, auch mit Anhänger von nicht mehr als 750 kg zGM.

Klasse C1
Vorbesitz C1
Mindestalter 18 Jahre
Eingeschlossene Klassen keine

Klasse C1E

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger mit mehr als 3,5 t zGM aber nicht mehr als 12 t zGM.

Klasse C1E
Vorbesitz C1
Mindestalter 18 Jahre
Eingeschlossene Klassen BE, bei Vorbesitz D1 (D1E)