Klasse A
Krafträder mit einer bbH über 45 km/h und einer Motorleistung über 35 kW, sowie einem Verhältnis von Leistung zu Leergewicht von max. 0,2 kW/kg. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer Motorleistung von mehr als 15 kW.
Vorbesitz | keine |
Mindestalter | 24 Jahre (Direkteinstieg), 20 Jahre bei zweijährigem Vorbesitz A2, 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge |
Eingeschlossene Klassen | A2, A1, AM |
Änderung: Bei einem zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 kann die Klasse A nach Ablegung einer praktischen Prüfung erteilt werden. Mindestalter ist jedoch zu beachten!
Klasse A2
Krafträder bis 35 kW Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung zu Leergewicht von max. 0,2 kW/kg.
Vorbesitz | keine |
Mindestalter | 18 Jahre |
Eingeschlossene Klassen | A1, AM |
Änderung: Bei Vorbesitz der Klasse A1, sowie bei "Altbesitzern" der Klasse 3 und 4 die vor dem 01. April 1980 erworben wurde, ist nur eine praktische Prüfung erforderlich.
Klasse A1
Krafträder bis 125 cm³ mit max. 11 kW Motorleistung und einem Verhältnis Leistung zu Leergewicht von max. 0,1 kW/kg sowie, Dreirädrige KFZ mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h und einer Motorleistung von nicht mehr als 15 kW.
Vorbesitz | keine |
Mindestalter | 16 Jahre |
Eingeschlossene Klassen | AM |
Änderung: Schlüsselzahl B196
A1 Mit Klasse B
Mindestalter 25 Jahre, 5 Jahre Fahrerfahrung, eine theoretische und praktische Schulung von mind. 9UE zu 90 Minuten, davon mind. 4UE zu 90 MInuten theor. und 5UE zu 90 Minuten prakt.
Abschluss: Schulung wird durch Fahrlehrer bescheinigt. (keine Prüfung)
Klasse AM
leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B nach Art.4 Abs.2 Buchstabe a der Verordnung (EU) 168/2013
- leichte zweirädrige Kfz mit einer bbH. von nicht mehr als 45 km/h, einer Nennleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einen Hubraum von nicht mehr als 50 ccm oder einer anderen Antriebsform.
Vorbesitz | keine |
Mindestalter | 16 Jahre |
Eingeschlossene Klassen | keine |
Klasse B196
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.
Mindestalter | 25 Jahre |
Geltungsbereich | innerhalb Deutschland |
Geltungsdauer | ohne Befristung |
Vorbesitz erforderlich | ja, mindestens 5 Jahre Klasse B |