Klasse A

Krafträder mit einer bbH über 45 km/h und einer Motorleistung über 35 kW, sowie einem Verhältnis von Leistung zu Leergewicht von max. 0,2 kW/kg. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer Motorleistung von mehr als 15 kW.

Klasse A
Vorbesitz keine
Mindestalter 24 Jahre (Direkteinstieg), 20 Jahre bei zweijährigem Vorbesitz A2, 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge
Eingeschlossene Klassen A2, A1, AM

Änderung: Bei einem zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 kann die Klasse A nach Ablegung einer praktischen Prüfung erteilt werden. Mindestalter ist jedoch zu beachten!

Klasse A2

Krafträder bis 35 kW Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung zu Leergewicht von max. 0,2 kW/kg.

Klasse A2
Vorbesitz keine
Mindestalter 18 Jahre
Eingeschlossene Klassen A1, AM

Änderung: Bei Vorbesitz der Klasse A1, sowie bei "Altbesitzern" der Klasse 3 und 4 die vor dem 01. April 1980 erworben wurde, ist nur eine praktische Prüfung erforderlich.

Klasse A1

Krafträder bis 125 cm³ mit max. 11 kW Motorleistung und einem Verhältnis Leistung zu Leergewicht von max. 0,1 kW/kg sowie, Dreirädrige KFZ mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h und einer Motorleistung von nicht mehr als 15 kW.

Klasse A1
Vorbesitz keine
Mindestalter 16 Jahre
Eingeschlossene Klassen AM

Änderung: Schlüsselzahl B196

A1 Mit Klasse B

Mindestalter 25 Jahre,  5 Jahre Fahrerfahrung, eine theoretische und praktische Schulung von mind. 9UE zu 90 Minuten, davon mind. 4UE zu 90 MInuten theor. und 5UE zu 90 Minuten prakt.

Abschluss: Schulung wird durch Fahrlehrer bescheinigt. (keine Prüfung)

Klasse AM

leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B nach Art.4 Abs.2 Buchstabe a der Verordnung (EU) 168/2013

- leichte zweirädrige Kfz mit einer bbH. von nicht mehr als 45 km/h, einer Nennleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einen Hubraum von nicht mehr als 50 ccm oder einer anderen Antriebsform.

Klasse AM
Vorbesitz keine
Mindestalter 16 Jahre
Eingeschlossene Klassen keine

Klasse B196

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.

Klasse AM
Mindestalter 25 Jahre
Geltungsbereich innerhalb Deutschland
Geltungsdauer ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich ja, mindestens 5 Jahre Klasse B