Hubarbeitsbühnen

Neben der Fahrberechtigung für Hubarbeitsbühnen bieten wir Ihnen auch in unserer Fahrschule die entsprechende jährliche Unterweisung an. Sie können uns dazu gerne eine Anfrage unter zusenden oder rufen uns einfach an unter Tel. +49 (0) 6761 9161850.

Lehrgangsziel

Der Teilnehmer ist nach diesem Lehrgang in der Lage Hubarbeitsbühnen nach BGG 966 (DGUV Grundsatz 308-008) zu bedienen.

Inhalt

Dieser Lehrgang befasst sich mit den umfangreichen Themengebieten, die von Unternehmen bei der vorschriftsmäßigen Unterweisung im Bereich Arbeitssicherheit zu berücksichtigen sind.

Die Theorie

Der theoretische Teil des Lehrgangs befasst sich mit allen Unfallverhütungsvorschriften und Arbeitstechniken der genannten Bereiche. Darüber hinaus werden die Bereiche StVO und StVZO soweit behandelt, wie sie für das Führen der angesprochenen Geräte von Bedeutung sind. Das Thema Arbeitstechnik wird nicht nur aus der Sicht der Arbeitssicherheit, sondern auch aus der Sicht der Wirtschaftlichkeit und der Werterhaltung des Gerätes betrachtet.

Die Praxis

Auf verschiedenen Hubarbeitsbühnen werden Fahr- und Arbeitsübungen durchgeführt. Um den Anforderungen in den Betrieben gerecht zu werden, ist es notwendig praktische Erfahrung zu sammeln.

Lehrgangsdauer und Teilnehmervoraussetzung

  • 2 Tage (21 UE)
  • 18 Jahre

Seminarinhalte

Mindestteilnehmerzahl 7
Seminarabschluss Befähigungsnachweis
Kosten auf Anfrage
Jährliche Unterweisung auf Anfrage
Seminartermin auf Anfrage