BKrFQG und BKrFQV

Die Berufskraftfahrer-Weiterbildungen sind aufgeteilt in 5 Kenntnissbereiche und gelten für alle Fahrerinnen und Fahrer, die Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen mit Kraftfahrzeugen durchführen, für die eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE erforderlich ist.

Die fünf Kenntnissbereiche finden Sie unter Termine.