Klasse BF17

Kfz bis 3,5 t zGM mit Anhänger bis 750 kg zGM oder mit Anhänger über 750 kg zGM, sofern das zulässige Gesamtgewicht des Zuges nicht höher als 3,5 t zGM ist.

Klasse BF 17
Vorbesitz keine
Mindestalter 17 Jahre
Eingeschlossene Klassen AM, L

Ausnahme entfällt: (sofern das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht übersteigt) dafür wird die neue Fahrerlaubnisklasse (B96) geschaffen

Klasse B

Kfz bis 3,5 t zGM mit Anhänger bis 750 kg zGM oder mit Anhänger über 750 kg zGM, sofern das zulässige Gesamtgewicht des Zuges nicht höher als 3,5 t zGM ist.

Klasse B
Vorbesitz keine
Mindestalter 18 Jahre
Eingeschlossene Klassen AM, L

Ausnahme entfällt: (sofern das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht übersteigt) dafür wird die neue Fahrerlaubnisklasse (B96) geschaffen

Klasse BE

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger. Die zGM des Anhängers darf 3,5 t nicht überschreiten.

Klasse BE
Vorbesitz B
Mindestalter 18 Jahre
Eingeschlossene Klassen AM, L

Klasse B96

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit mehr als 750 kg zGM, sofern die Kombination des Zugfahrzeuges und des Anhängers 3,5 t überscheitet, dabei darf die Kombination 4,25 t nicht überschreiten.

Klasse B96
Vorbesitz B
Mindestalter 18 Jahre
Eingeschlossene Klassen AM, L

Klasse B197

Grundausbildung
Die Grundausbildung findet zum Großteil auf einem Automatikfahrzeug statt. Sie kann auch mit einem Schaltfahrzeug begonnen werden.

Besondere Ausbildungsfahrten
Die besonderen Ausbildungsfahrten könnten zum Teil auf einem Automatikfahrzeug und zum Teil auf einem Schaltfahrzeug stattfinden.

Prüfungsvorbereitung
Die Prüfungsvorbereitung und die Feststellung der Prüfungsreife findet auf einem Automatikfahrzeug statt.

Wenn später eine weitere Fahrerlaubnisklasse erworben wird, kann es zu Nachteilen kommen.