Termine
In unserem Terminkalender erfahren Sie, wann bestimmte Kurse/Lehrgänge, Aus- und Weiterbildungen angeboten werden. Wählen Sie dazu aus der Liste einfach Ihr gewünschtes Modul aus.
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In unserem Terminkalender erfahren Sie, wann bestimmte Kurse/Lehrgänge, Aus- und Weiterbildungen angeboten werden. Wählen Sie dazu aus der Liste einfach Ihr gewünschtes Modul aus.
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(Alternativ: Konzepte für Betriebe mit mehr als 250 Mitarbeitern werden individuell bewertet. Bei Interesse diese bitte einreichen bis zum 28.02.2017.)
Zugelassen für die Umsetzung der Sicherheitstrainings sind ausschließlich Lizenznehmer des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) e.V., Veranstalter, die im Besitz des Qualitätssiegels "Verkehrssicherheit" des DVR sind, und Fahrzeughersteller, die Mitglied des VDA sind. Nur diese Veranstalter können Rechnungsleger sein. Alle Zuschüsse sind Maximal-Beträge, sie dürfen die durch Rechnungskopie nachgewiesenen Netto-Kosten nicht übersteigen.
Die Zahl der Zuschüsse ist begrenzt. Eine Person kann im selben Jahr nur einmal einen Zuschuss bekommen. In einem Jahr werden Zuschüsse für maximal 50% des Fahrpersonals bzw. für höchstens 30 Personen an ein einzelnes Unternehmen vergeben. Die zuerst erreichte Grenze gilt. Wurde diese Höchstmenge in ununterbrochener Folge erreicht, muss der Betrieb ein Jahr aussetzen. Bemessungsgrundlage für die Zahl der Fahrer ist die bei der BG Verkehr gemeldete Lohnsumme.
Zuschüsse für die Moderation "Lkw PLUS", "Bus PLUS" und "Fahrer-Qualifizierung-Transporter" (FQT) sind nur bei externen, von der BG Verkehr zugelassenen Moderatoren möglich. Reine Wirtschaftlichkeits- (sog. „Eco“ oder „Öko“-) oder verkürzte Trainings werden nicht bezuschusst. Die Trainingscards sind nicht an andere Unternehmen übertragbar. Weitere Informationen zu Trainingsart, Förderbedingungen und Zuschusshöhe entnehmen Sie bitte der Übersicht der Zuschüsse.
Es werden ausschließlich Anträge von Mitgliedsunternehmen entgegengenommen. Die Antragstellung erfolgt mindestens drei Wochen vor dem Training und nur auf dem aktuell gültigen Antragsformular der BG Verkehr.
Alle Daten zum Training müssen im Antrag genannt werden, d.h. Veranstalter, ggf. Moderator und Trainingstag müssen bei Antragsstellung bekannt sein. Adressen von Veranstaltern für Fahrtrainings finden Sie auf der Internetseite des DVR.
Der Zuschuss steht dem Mitgliedsunternehmen zu, d.h. es verauslagt die Kosten und reicht die erforderlichen Unterlagen für die Abrechnung ein. Erforderliche Unterlagen sind: