Termine
In unserem Terminkalender erfahren Sie, wann bestimmte Kurse/Lehrgänge, Aus- und Weiterbildungen angeboten werden. Wählen Sie dazu aus der Liste einfach Ihr gewünschtes Modul aus.
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In unserem Terminkalender erfahren Sie, wann bestimmte Kurse/Lehrgänge, Aus- und Weiterbildungen angeboten werden. Wählen Sie dazu aus der Liste einfach Ihr gewünschtes Modul aus.
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Gut qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bringen Unternehmen nach vorne. Die Agenturen für Arbeit unterstützen die Weiterbildung der Beschäftigten.
Die Weiterbildung beschäftigter Arbeitnehmer/innen ist grundsätzlich Aufgabe der Unternehmen und Beschäftigten selbst. Nach wie vor werden die Chancen und Risiken am Arbeitsmarkt aber entscheidend von der Qualifikation bestimmt. Gering qualifizierte und ältere Arbeitnehmer/innen tragen das mit Abstand größte Arbeitsmarktrisiko, ihre Beteiligung an Weiterbildung ist dennoch gering.
Zur Unterstützung der Qualifizierungsförderung von Beschäftigten im Rahmen eines speziellen Programms stehen zusätzliche Mittel im Haushalt für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zur Verfügung.
Geringqualifizierte Beschäftigte und Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen. Die Förderung soll dabei eine Anschubfinanzierung für die Weiterbildung insbesondere in kleineren und mittleren Unternehmen darstellen.
Arbeitnehmer/innen können die notwendigen Lehrgangskosten ganz oder teilweise erstattet werden. Darüber hinaus kann ein Zuschuss zu den zusätzlich entstehenden übrigen Weiterbildungskosten (z.B. Fahrkosten) gewährt werden, wenn diese zusätzlich entstehen.
Bei geringqualifizierten Beschäftigten, die an Weiterbildungen teilnehmen, welche zu einem Berufsabschluss führen (z.B. Umschulungen, Vorbereitungslehrgänge auf Externenprüfungen) werden die notwendigen Lehrgangskosten in voller Höhe erstattet. Dies gilt unabhängig von der Betriebsgröße. Bei sonstigen Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen übernehmen die Agenturen die Lehrgangskosten nur anteilig:
Arbeitnehmer/innen erhalten für die Förderung einen Bildungsgutschein. Damit können sie unter zugelassenen Weiterbildungsangeboten wählen. Auf die Ausstellung eines Bildungsgutscheins kann verzichtet werden, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer/innen damit einverstanden sind.
Arbeitgeber können für die berufliche Weiterbildung ihrer Arbeitnehmerin/ihres Arbeitnehmers einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten, wenn
Der Arbeitsentgeltzuschuss kann bis zur Höhe der weiterbildungsbedingt ausgefallenen Arbeitszeit erbracht werden. Nähere Informationen finden Sie in der Broschüre "Was? Wie viel? Wer?".
Auch Arbeitnehmer/innen, die einen Anspruch auf Transferkurzarbeitergeld haben, können bei Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung durch die Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden. Die Förderung unterscheidet sich danach, ob die Weiterbildung während des Bezugs von Transferkurzarbeitergeld endet oder darüber hinausgeht:
In Insolvenzfällen kann eine geringere Beteiligung des Arbeitgebers an den Lehrgangskosten vorgesehen werden, damit auch in diesen Fällen notwendige Qualifizierungen durchgeführt werden können.
Mehr Informationen über die Voraussetzungen zur Zahlung von Zuschüssen und Leistungen geben Ihnen die einzelnen Informationsmedien:
Für Fragen im Zusammenhang mit Zuschüssen und der Förderung zur beruflichen Weiterbildung beschäftigter Arbeitnehmer/innen ist jeweils die Dienststelle, in deren Bezirk Ihr Betrieb liegt.